Eigenkapitalgrundsatz
Um die Risiken der Kreditvergabe zu begrenzen, müssen Banken bestimmte gesetzliche Vorschriften erfüllen. Diese sind im Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz, KWG) und weitere Rechtsquellen geregelt.
Hierzu gehört u. a. der sogenannte Eigenkapitalgrundsatz. Grundsatz I (Eigenkapitalgrundsatz) besagt, dass die Höhe der Kreditvergabe der Banken an die Höhe ihres Eigenkapitals gekoppelt ist. Er schreibt vor, dass die Summe der anzurechnenden Risikoaktiva nicht mehr als das 12,5fache des haftenden Eigenkapitals einer Bank betragen darf.
Der Grundsatz ist eine der zentralen Risikobegrenzungsregeln der Bankenaufsicht, um die Gefahr der Insolvenz einer Bank zu reduzieren.
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